pte20070314019 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

Veraltetes Gesetz entscheidet über YouTube-Schicksal

Google steht Milliardenklage gelassen gegenüber


Milliardenklage gegen YouTube (Foto: youtube.com)
Milliardenklage gegen YouTube (Foto: youtube.com)

New York (pte019/14.03.2007/12:11) Die Zukunft der Videoplattform YouTube http://www.youtube.com hängt von einem veralteten Gesetz ab. Eine Milliardenklage des Medienkonzerns Viacom gegen YouTube-Betreiber Google soll nach dem so genannten Digital Millennium Copyright Act (DMCA) aus dem Jahr 1997 verhandelt werden. Das Gesetz entstand zu einer Zeit, als Video-Sharing noch ein Zukunftsbegriff war und lässt sich auf den aktuellen Fall nur ungenau anwenden. Viacom fordert von Google rund eine Mrd. Dollar Schadenersatz für Urheberrechtsverletzungen. Es seien via YouTube insgesamt mehr als 150.000 unautorisierte Clips geschätzte 1,5 Mrd. Mal angeschaut worden, so der Vorwurf. Google zeigt sich gelassen und beharrt darauf, dass YouTube sich innerhalb des rechtlichen Rahmens bewegt.

"Die Klage als solche ist bislang noch nicht einmal direkt bei uns eingelangt. Wir sind aber grundsätzlich davon überzeugt, dass YouTube alle rechtlichen Regeln eingehalten hat", so ein YouTube-Sprecher im Gespräch mit pressetext. Darüber hinaus sei es fast unverständlich, dass Viacom gegen Google vor Gericht zieht. "YouTube ist schließlich auch für die Rechteinhaber eine sehr gute Plattform und von Vorteil, weil sie dadurch auch Online-Werbung machen können. Unsere bisherigen Partner sind jedenfalls alle sehr begeistert", so die Erklärung aus dem Unternehmen. Google respektiere die Rechte von Copyright-Inhabern bei all seinen Diensten und sei auch speziell in Bezug auf Viacom jeder einzelnen Forderung, Inhalte von der Videoplattform zu nehmen, nachgekommen.

Derzeit scheint der Ausgang des Urheberrechtsstreits völlig offen zu sein. Der Milliardenklage waren bereits lange Verhandlungen vorausgegangen, die laut Viacom jedoch unproduktiv verlaufen seien. Das nun angewandte Gesetz geht nicht direkt auf Fälle wie diesen ein, besagt jedoch, dass Webseiten-Betreiber sich im legalen Rahmen bewegen, solange sie Urheberrechtsverletzungen nicht ignorieren und geschütztes Material entfernen, sobald es entdeckt wurde. Laut Google wird zumindest letzteres konsequent erfüllt. Der Rest wird vermutlich der Interpretation der Richter überlassen bleiben.

Festgeschrieben steht auch, dass die Internetfirmen keinen finanziellen Nutzen aus Copyright-geschützten Inhalten ziehen dürfen. Auch diese Formulierung ist relativ unpräzise und lässt viel Interpretationsspielraum offen. "Wir müssen die Klage erst einmal zur Einsicht nehmen, um Genaueres sagen zu können. YouTube hat aber immer alle rechtlichen Auflagen erfüllt und gegen kein Gesetz verstoßen", heißt es gegenüber pressetext. Google will sich auch nicht davon ablenken lassen, das Wachstum von YouTube weiter zu forcieren und weiterhin nach Kooperationspartnern zu suchen.

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